Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder kurz Lieferkettengesetz stärkt Menschenrechte und den Umweltschutz. Hierzu nimmt das Gesetz Unternehmen und Verbände in die Pflicht für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in weltweiten Lieferketten Verantwortung zu übernehmen. Die Risiken in den Lieferketten müssen ermittelt, bewertet und priorisiert werden, damit Maßnahmen ergriffen werden können, welche Verstöße gegen die Menschenrechte sowie Schädigungen der Umwelt verhindern oder minimieren. Eine weitere Pflicht ist die Einrichtung eines Beschwerdekanals.
Der Caritasverband Hagen e. V. hat sich zur Umsetzung für die Unterstützung durch die Caritas Dienstleistungs- und Einkaufsgenossenschaft im Erzbistum Paderborn eG (cdg) entschieden. Die cdg ist eine unabhängige und weisungsfreie Partei, die sich um die Bearbeitung von Meldungen kümmert.
Im Folgenden ist die Verfahrensordnung nach § 8 LkSG beschrieben.