Die Anhebung der Fahrtkostenpauschale für Dienstfahrten mit dem privaten PKW auf 0,35 € pro gefahrenem Kilometer wird verlängert. Diese Regelung ist zunächst bis Ende 2025 befristet, um dann ggf. neu entschieden oder angepasst zu werden. Wir möchten Sie nochmal darauf hinweisen, dass Dienstfahrten nur in begründeten und genehmigten Ausnahmefällen mit dem privaten PKW erfolgen sollen. Wie bisher üblich, ist vor jeder Dienstfahrt zu prüfen, ob ein Dienstwagen verfügbar ist. Sollte kein Dienstwagen zur Verfügung stehen, kann der Privat-PKW genutzt werden. Dieses ist bei der Eintragung im Fahrtenbuch - welches für die Abrechnung von Dienstfahrten mit dem privaten PKW geführt werden muss - kenntlich zu machen. Einzutragen im Fahrtenbuch sind der km-Stand bei Abfahrt und Ankunft. Erstattet werden nur die Kosten für die kürzeste Wegstrecke. Die ausführliche Regelung zu Dienstfahrten und Dienstreisen sowie die Druckvorlage zum Fahrtenbuch finden Sie im unter Formulare und Dokumente / Arbeitsgrundlagen allgemein im Intranet.
Jetzt informieren >
zur Website wechseln >