Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegt. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebenden. Der Caritasverband Hagen hat sich zur Umsetzung des Gesetzes für die Unterstützung durch die cdg entschieden. Durch Hinzuziehung einer unabhängigen Partei wird potentiellen hinweisgebenden Personen deutlich gemacht, dass der Caritasverband Meldungen dieser Art ernst nimmt und eine Bearbeitung mithin garantiert. Ebenfalls garantiert wird ein Höchstmaß an Vertraulichkeit.
Wir versprechen im Sinne des Gesetzes Schutz für die Hinweisgeber und die Beschäftigten sowie die Wahrung derVertraulichkeit in Bezug auf die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand der Meldung sind sowie die der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
Die Meldeplattform kann unter folgendem Link erreicht werden:
www.sicher-melden.de/caritas