Sprechstunde in der Stadtmitte, Bergstraße 81, 58095 Hagen:
... und nach Vereinbarung.
Ziel der regionalen Beratungsarbeit ist es, die Flüchtlinge, die sich in einem noch nicht abgeschlossenen Asylverfahren befinden, auf ihrem Weg zu unterstützen und zu begleiten. Der ungeklärte Aufenthaltsstatus bringt oft eine hohe psychische Belastung mit sich. Das Asylgesetz mit den verschiedenen zu beachtenden Fristen, Rechtsmittelfristen und Auflagen ist schwer zu durchschauen.
Im Rahmen der regionalen Beratung beantworten wir u.a. folgende Fragen: Wie kann ich eine Aufenthaltserlaubnis erhalten? Muss ich Angst vor der drohenden Abschiebung haben? Wann erhalte ich eine Arbeitserlaubnis? Wie kann ich meinen Lebensunterhalt sichern? Was kann ich tun, wenn ich mit einer Behördenentscheidung nicht einverstanden bin? Welche Alternativen gibt es zu einer drohenden Abschiebung?
Neben der Unterstützung im Asylverfahrensablauf und der Hilfestellung bei persönlichen Problemen umfasst die Beratungstätigkeit folgende Inhalte:
- allgemeine Orientierungshilfe
- Begleitung bei Behördengängen und Hilfestellung beim Ausfüllen von Formularen
- Vermittlung zwischen den geflüchteten Menschen und den Behörden und anderer am Verfahren beteiligter Stellen sowie der Wohnbevölkerung
- Information und Hilfe bei asyl-, aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen
Gefördert durch die Ministerien: