Ein hauptamtlich Betreuender wird nach Prüfung und persönlicher Anhörung durch die örtliche Betreuungsstelle und das Betreuungsgericht als gesetzlicher Vertreter bestellt und eingesetzt.
WEN BETREUEN WIR
Im Auftrag der Betreuungsgerichte betreuen wir Menschen, die aufgrund von Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbständig zu besorgen.
WELCHE AUFGABENBEREICHE BETREUEN WIR
Die Betreuungsgerichte bestimmen nach Erforderlichkeit sog. Aufgabenkreise, in denen der Betreuer oder die Betreuerin die Interessen der betreuten Person vertritt. Diese Vertretungsbefugnis gilt sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Häufig benannte Aufgabenkreise sind z.B. die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge sowie Ämter- und Behördenangelegenheiten.
WIE BETREUEN WIR
Während der Betreuung soll die Selbstbestimmung des Betreuten größtmöglich erhalten bleiben. Deshalb orientieren wir uns an den Wünschen und Bedürfnissen des betreuten Menschen. Bei anstehenden Entscheidungen unterstützen wir bei der Entscheidungsfindung. Auf Wunsch und bei Bedarf beraten und helfen wir bei Antragstellungen, bei Kontaktaufnahmen zu Behörden und Fachdiensten sowie bei Regelungen in Bezug auf den Geldverkehr oder bei der Organisation von Alltagshilfen. Dabei ist uns im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Betreuten die Transparenz unserer Arbeit sehr wichtig.