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Lockerung der Besuchsregeln
Lockerung der Besuchsregelungen in den Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Die aktuell bestehenden generellen Besuchsverbote in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe werden zum 10. Mai (Muttertag) aufgehoben. Ab Muttertag können die Bewohner wieder Besuch von Familienangehörigen und Freunden bekommen, wenn wichtige Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Besuche sind grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung möglich.
- Bevorzugt in Außenbereichen und separaten Arealen.
- Unter Schutzmaßnahmen wie Schutzkleidung sind auch Besuche innerhalb der Einrichtungen (in separaten Räumen) in Begleitung vom Personal möglich.
- Aus ethisch-sozialen und medizinischen Gründen kann der Besuch einer Einzelperson, mit Schutzmaßnahmen wie Schutzkleidung, im Bewohnerzimmer in der Einrichtung erfolgen.
- Die Dauer der Besuche ist je Bewohner zeitlich pro Besuch begrenzt.
- alle Besucher werden registriert und einem Kurzscreening unterzogen.
- Vermeidung von Besuchern durch infizierte Personen/ Kontaktpersonen und Personen mit Erkältungssymptomen.
- Einhalten des Abstandes von mind. 1,5 Metern.
- Mund-Nasen-Schutz muss getragen werden.
Wir wissen, dass es wünschenswert und notwendig ist, nach vielen Wochen Besuche zu ermöglichen, weisen aber darauf hin, dass die nach wie vor geltenden Schutzbestimmungen die Anzahl von Besuchen pro Heim deutlich begrenzt. Die Heime können nicht gewährleisten, dass an Muttertag alle gewünschten Besuche stattfinden können.
bitte beachten Sie auch die aktuellen Pressemitteilungen der Stadt Hagen: https://www.hagen.de/web/de/hagen_de/01/0111/011101/aktuelle_infos_aus_hagen.html